Zuverlässige Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

ärztliche Behandlungsfehler
Wirkstoff: Medizinrecht Bild: Christopher Walch

Ärzte sind Götter in Weiß...

...und Götter machen keine Fehler. So lautet ein alter Spruch. Leider zeigt die Erfahrung aber etwas ganz anderes. Nur zu oft passieren heute doch Kunstfehler, sei es während einer Operation, oder auch in der Nachsorge. Auch schon bei der Diagnose können Symptome falsch gewertet werden. Solche Fehldiagnosen können fatale Folgen haben. Sehr häufig können auch einfach falsch dosierte Medikamente zu gesundheitlich außerordentlich unangenehmen Folgen führen. Bei unzureichender Aufklärung kann schon bei Verwirklichung des gewöhnlichen Operationsrisikos eine Arzthaftung bestehen.

Die Patienten sind meist vollkommen überfordert. Sie müssen ohnehin zunächst mit den enormen Folgen einer falschen Behandlung leben. Ärzte oder Krankenhäuser geben in den wenigsten Fällen von sich aus Fehler zu. Wenn nicht gerade das falsche Bein operiert wurde, ist es für die Patienten erstaunlich schwer zu erkennen, ob sie Opfer eines Ärztepfusches geworden sind, oder einfach nur Pech hatten. Selbst ein vergessener Tupfer im Patienten ist für Patienten nicht erkennbar.

Die meisten Patienten wissen nicht, dass Sie ein Recht haben in die Krankenakte einzusehen. Haben sie dennoch Einblick in die Krankengeschichte, ist diese für den Laien oft erstaunlich undurchsichtig und hoch kompliziert. Fehler sind für den Laien eigentlich gar nicht zu erkennen.

Auch wenn Behandlungsfolgen auftreten, die nicht ungewöhnlich sind, stellt sich aber die Frage, ob der Patient vor Beginn der Behandlung richtig aufgeklärt wurde. Auch diese Frage ist oft nur vom professionellen Profi festzustellen.

Besteht die Befürchtung, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sollte Ihr Anwalt Sie zuverlässig vertreten. Der Rechtsanwalt soll unabhängig sein und ausschließlich Ihre Interessen berücksichtigen. 

Rechtsanwalt Mag. Christoph Huber, LL.M. (Medizinrecht)
Rufen Sie an und vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein Erstberatungsgespräch +43 5372 645 43 oder schreiben Sie uns ganz einfach eine E-Mail behandlungsfehler@rechtsanwalt-huber.at.

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Aus unserer Erfahrung mit der Vertretung sowohl von Patienten als auch Ärzten kennen wir beide Seiten. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und meiner ergänzenden Ausbildung im Medizinrecht kenne ich die teils spektakulären Probleme die täglich bei der ärztlichen Arbeit auftauchen.

Daher bieten wir Ihnen:

  • eine professionelle anwaltliche Vertretung auch gegenüber den oft bedeutend überlegen erscheinenden Krankenhäusern und Ärzte sowohl außergerichtlich als auch im Prozess.
  • Langjährige und außerordentliche Praxiserfahrung sowie zusätzlichen Fachausbildung im Medizinrecht. 
  • Fundierte Kenntnisse Ihre Patientenrechte und die Besonderheiten, wenn es um Arzthaftung geht. 
  • Umfassende und kompetente Betreuung von Anfang an. 
  • Bewährte Beratungspakete zum Fixpreis.

Vereinbarung Sie mit uns ein Erstgespräch. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, profitieren Sie von der freien Rechtsanwaltswahl. In der Regel ist ein Beratungsgespräch in den meisten Versicherungen inkludiert. Gerne klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits im Vorfeld die Kostendeckung für die anwaltliche Vertretung ab, bevor Kosten für Sie entstehen.