Vorsorgevollmacht

Zustimmung

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, für eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit für diesen Fall einen oder mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen.

 Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn eine Person an einer Krankheit leidet, die sich dazu entwickeln kann, dass das Entscheidungsvermögen beeinträchtigt werden kann. Klassische Beispiele hierfür sind Alzheimer oder Altersdemenz. Mögliche Einschränkungen in der Dispositionsfähigkeit können aber auch durch einen plötzlichen Unfall entstehen. Auch hier kann eine Vorsorgevollmacht greifen. In der Vorsorgevollmacht kann eine Person festlegen, wer für welche Angelegenheiten bevollmächtigt bzw. zuständig sein soll.

Es können hierbei auch mehrere Personen mit einem unterschiedlichen Aufgabenkreis betraut werden. Bestimmt werden kann auch, ob die Vollmacht erst bei Verlust der Geschäftsfähigkeit wirksam werden soll oder diese zwar sofort wirksam werden soll, Aufträge an den Bevollmächtigten aber erst gültig sind, wenn der Verlust der Geschäftsfähigkeit eintritt. Gegebenenfalls ist zur wirksamen Verwendung der Vorsorgevollmacht ein ärztliches Gutachten notwendig.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, für eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit für diesen Fall einen oder mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen.

Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn eine Person an einer Krankheit leidet, die sich dazu entwickeln kann, dass das Entscheidungsvermögen beeinträchtigt werden kann. Klassische Beispiele hierfür sind Alzheimer oder Altersdemenz. Mögliche Einschränkungen in der Dispositionsfähigkeit können aber auch durch einen plötzlichen Unfall entstehen. Auch hier kann eine Vorsorgevollmacht greifen. In der Vorsorgevollmacht kann eine Person festlegen, wer für welche Angelegenheiten bevollmächtigt bzw. zuständig sein soll.

Es können hierbei auch mehrere Personen mit einem unterschiedlichen Aufgabenkreis betraut werden. Bestimmt werden kann auch, ob die Vollmacht erst bei Verlust der Geschäftsfähigkeit wirksam werden soll oder diese zwar sofort wirksam werden soll, Aufträge an den Bevollmächtigten aber erst gültig sind, wenn der Verlust der Geschäftsfähigkeit eintritt. Gegebenenfalls ist zur wirksamen Verwendung der Vorsorgevollmacht ein ärztliches Gutachten notwendig.

Allenfalls könnte auch anstatt einer solchen Vorsorgevollmacht bei der Bank bestimmten Personen die Zeichnungsberechtigung erteilt werden, wobei diese Zeichnungsberechtigung aber auch dann gilt, wenn die betroffene Person selbst noch geschäftsunfähig ist.

Bei Rechtsanwälten und Notaren könen Vorsorgevollmachten im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, was den Vorteil hat, dass die Vorsorgevollmacht im Falle rasch und zuverlässig gefunden werden kann.

Zu beachten sind jedenfalls bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht die strengen formellen Vorschriften und der Inhalt der Vorsorgevollmacht.

Sie wollen eine Vorsorgevollmacht errichten? Wir finden gerne mit Ihnen die richtige Vorsorgevollmacht, erstellen diese und registrieren diese auch gleich im ÖZVV für Sie. Rufen Sie uns an +43 5372 64543 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: office@rechtsanalt-huber.at 

 

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