streitige Ehescheidung

Wenn das Einvernehmen für eine Scheidung nicht hergestellt werden kann, ist leider manchmal auch eine sogenannte streitige Ehescheidung notwendig. Dies heißt aber nicht, dass dann, wenn eine streitige Scheidung begonnen hat, diese nicht auch in einer einvernehmlichen Regelung enden kann. Es ist dies sogar sehr häufig der Fall. Bei der streitigen Ehescheidung ist die Frage des Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe von wesentlicher Bedeutung, da nach den österreichischen Bestimmungen die Frage des Unterhalts nach der Ehescheidung nicht nur, aber vor allem vom Verschulden an der Zerrüttung der Ehe abhängt.

Wenn es zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt und die Scheidung angestrebt wird, ist eine sogenannte Scheidungsklage einzubringen. Eine solche Klage kann auch bereits mit einer Unterhaltsklage verbunden werden. Bei der ersten Verhandlung bei Gericht wird man erfahrungsgemäß, und ist dies auch eine Verpflichtung des Richters, versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, oder festzustellen, in welchen Punkten erhebliche Differenzen auftreten.

Muss das Verfahren dennoch durchgeführt werden, wird das Gericht schlussendlich mit einem Urteil über die Scheidung entscheiden.

Allenfalls ist auch über den Ehegattenunterhalt zu entscheiden. Das Verfahren über die Obsorge der Kinder und den Unterhalt der Kinder würde sodann gesondert geführt werden. Erst nach rechtskräftiger Scheidung kann auch jeder Teil einen Antrag auf die Vermögensauseinandersetzung einbringen. Hier besteht eine Jahresfrist.

Oft ist es auch sehr zweckmäßig, all diese Verfahren und die dazugehörigen rechtlichen Vorschriften und Entscheidungen der Gerichte im Vorfeld zu erörtern, um beurteilen zu können, inwieweit es doch zweckmäßig ist, im einen oder anderen Punkt eine andere, und zwar einvernehmliche Lösung zu treffen.

Es ist also notwendig, die möglichen Folgen der verschiedenen Verfahren zu kennen, um Entscheidungen treffen zu können.

 

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