Minderladung

Lkw

Dass bei Fahrzeugen gewisse Höchstgewichte gelten, ist bekannt. Vorwiegend bei Lastkraftwagen und Lastzügen wird regelmäßig die Einhaltung der Gewichte kontrolliert. Speziell in Österreich wird nicht nur das Gesamtgewicht kontrolliert, sondern auch die Gewichte der einzelnen Achsen. Da auch für die einzelnen Achsen ein bestimmtes höchstzulässiges Gesamtgewicht vorgeschrieben ist, werden speziell auch in Österreich Gewichtsüberschreitungen der einzelnen Achsen geahndet.

In anderen Ländern beschränkt sich die Exekutive oft darauf, nur das Gesamtgewicht zu überprüfen. Wenn dieses nicht überhöht ist, wird in der Regel die Weiterfahrt gestattet.

Weniger bekannt ist die Bestimmung im § 4 Abs. 9 des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG), die normiert, dass gewisse Achsen auch ein bestimmtes Mindestgewicht haben müssen. Bei Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagen mit Anhängern muss das Gewicht der Antriebsachse (oder der Antriebsachsen) mindestens 25 % des Gesamtgewichtes des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination betragen.

Seit einiger Zeit wird durch die Exekutive in Österreich insbesondere auch auf die Einhaltung dieser Bestimmung geachtet und bei allfälligen Verstößen ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

 

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